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Häufig gestellte Fragen – und unsere Antworten

Was leisten ehrenamtliche Lese- und SprachpatInnen?

Lese- und SprachpatInnen unterstützen in der Schule mindestens ein Schuljahr lang einmal pro Woche ein Kind oder einen Jugendlichen beim Lesen und Sprechen lernen.
Sie bauen eine verlässliche, persönliche Beziehung zu der Schülerin/dem Schüler auf und unterstützen sie/ihn beim Erwerb der deutschen Sprache bzw. beim Lesen lernen.
Sie ermutigen das Kind oder den Jugendlichen, zu sprechen, Fragen zu stellen und zu lesen. Dabei berücksichtigen sie die individuellen Lernbedürfnisse und nehmen die Anregungen der Lehrkraft zur Gestaltung der Förderstunde auf.

Wie lange dauert eine Patenschaft?

Die Freiwilligen fördern ein Kind mindestens ein Schuljahr lang. Häufig bestehen die Patenschaften mehrere Schuljahre lang.

Warum findet die Förderung 1:1 statt?

Die 1:1-Begleitung ist ein Grundpfeiler unseres Förderkonzepts: Die Freiwilligen können sich auf das einzelne Kind einstellen und werden nicht überfordert. Gezielt können sie auf die individuellen Lernbedürfnisse des Kindes eingehen und eine persönliche Beziehung aufbauen. Durch die Zuwendung entstehen häufig Bindung und Vertrauen – eine wichtige Basis für erfolgreiches Lernen.

Wer engagiert sich als Pat:in?

Bei LESEZEICHEN engagieren sich Frauen und Männer aus allen Bevölkerungs- und Berufsgruppen: Viele der Pat:innen sind Münchner Bürger:innen im Ruhestand, es engagieren sich aber auch Berufstätige, Frauen und Männer in Familienzeit sowie Studierende.

Wie können Lehrkräfte die Freiwilligen unterstützen?

Die Lehrkräfte führen mit den Freiwilligen vor Aufnahme der Tätigkeit ein Einführungsgespräch mit dem Ziel, den Übungsbedarf, die inhaltliche Gestaltung der Stunden sowie die Zusammenarbeit allgemein abzustimmen.
Sie ermöglichen den Freiwilligen auf Wunsch eine einmalige Hospitation in der Klasse.
Bei Bedarf stellen sie Fördermaterialien (Bücher, Arbeitsblätter, Lernspiele) zur Verfügung.
Sie tauschen sich regelmäßig mit den Paten über die Entwicklung der Schülerin/des Schülers aus.
Am Ende des Schuljahres führen sie ein Abschlussgespräch über die Entwicklung des Kindes und besprechen, ob die Förderung im nächsten Schuljahr fortgesetzt wird.
Wichtig ist auch, dass die Freiwilligen rechtzeitig informiert werden, wenn die Förderstunden ausfallen.

Wie begleitet die Schulleitung das Projekt an ihrer Schule?

Die Schulleitung benennt eine(n) Ansprechpartner:in/Projektkoordinator:in für die Freiwilligen.
Sie stellt einen geeigneten und störungsfreien Raum für die Förderstunde zur Verfügung. Sie lässt sich zu Beginn der Patenschaft von dem Freiwilligen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und trifft eine schriftliche Vereinbarung mit der Pat:in. Zu Schuljahresbeginn findet eine gemeinsame Auftaktveranstaltung mit allen Pat:innen und den betroffenen Lehrkräften statt.
Sie bezieht die Freiwilligen in das Schulleben ein, etwa durch Einladungen zu Schulfesten oder Theateraufführungen und ermöglicht ihnen die Nutzung der Schulbibliothek.

Wie wählt LESEZEICHEN die Freiwilligen aus?

Wir wählen die Freiwilligen nach folgenden Kriterien aus:

  • Selbstverpflichtung für mindestens ein Schuljahr
  • Bereitschaft, sich in den Schulalltag zu integrieren und die fachliche Leistung der Schule anzuerkennen
  • Sichere deutsche Sprachkenntnisse und ein gutes Hörvermögen
  • Offenheit und Empathie sowie Geduld und Abgrenzungsvermögen
  • Freude am Umgang mit Kindern und Jugendlichen

Finden die Vermittlungen nur zu Beginn des Schuljahres statt?

In der Regel beginnen die Patenschaften nach einer Auftaktveranstaltung an der Schule zu Beginn des Schuljahres. Um eine rasche Unterstützung der Schüler:innen zu gewährleisten, vermitteln wir auch während des Schuljahres.

Wer wählt die zu fördernden Schüler:innen aus?

Die Lehrkräfte wählen die zu fördernden Schüler:innen aus.

Welche Kriterien sind bei der Auswahl der Kinder und Jugendlichen wichtig?

Bei der Auswahl der Schüler:innen sollte die soziale Bedürftigkeit berücksichtigt werden. Die Kinder und Jugendlichen sollten keinen Therapiebedarf, wie z.B. wegen Legasthenie haben.
Nach unserer Erfahrung profitieren besonders die Schüler:innen von der Förderung, die nicht zu den schwächsten zählen.
Wichtig ist ferner, dass die Schüler:innen sowie deren Eltern mit der Förderung einverstanden sind und die Herausnahme aus dem Unterricht oder die zusätzliche Übungsstunde nicht als Strafe oder Ausgrenzung empfinden.

Wie unterstützt LESEZEICHEN die Freiwilligen und die Schulen?

Wir führen ausführliche Erstgespräche mit den Schulleitungen, bieten am Ende des ersten Kooperationsjahres ein Feedbackgespräch und treffen bei Bedarf neue Vereinbarungen, um die Zufriedenheit von Schulen und Freiwilligen zu verbessern.
Durch Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Homepage, Facebook, Presse, Lesezeichen-Magazin und Informationsveranstaltungen) gewinnen wir geeignete Freiwillige und vermitteln sie an die Schulen. Wir lernen die Freiwilligen in Einzelgesprächen kennen und informieren sie ausführlich über die Aufgabe.
Wir stellen den Freiwilligen einen Vordruck aus, mit dem sie kostenfrei ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis beantragen können.
Wir koordinieren aktive und neue Pat:innen und bringen sie zu Beginn des neuen Schuljahres (Ende September bis Mitte November) zurück an die Schulen. Bei Bedarf vermitteln wir fortlaufend während des ganzen Schuljahres.
Außerdem bieten wir schulübergreifende Fortbildungsveranstaltungen und Austauschrunden für die Freiwilligen an und organisieren die Ehrung langjähriger Pat:innen mit der Urkunde „München dankt“ im Rahmen einer Feierstunde.

Was sind die besonderen Vorteile des Konzepts?

Die Zusammenarbeit zwischen Lehrkraft und Freiwilligen ist aufeinander abgestimmt, was die Wirksamkeit der Freiwilligenarbeit enorm erhöht.
Die sichtbare positive Entwicklung der Schülerinnen und Schüler und die entsprechende Rückmeldung der Fachkräfte verstärkt wiederum die Motivation der Freiwilligen und verringert damit die Fluktuation.
Die Aufgabe für die Freiwilligen ist klar definiert und schützt die Freiwilligen somit vor Überforderung.
Die Tätigkeit findet im geschützten Rahmen der Schule statt.

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